Übersicht über Steuern und Gebühren
Kommunale Steuern sind Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und Spielapparatesteuer.
Für die Abfallentsorgung und für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen erhebt die Stadt Butzbach Gebühren. Ihre Höhe ist in den Satzungen der Stadt festgelegt. Außerdem setzt die Stadtverordnetenversammlung die Gebühren für die Abwasserbeseitigung fest, der Gebühreneinzug erfolgt hier zusammen mit den Wassergebühren durch die EVB GmbH.
Die Kosten für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen richten sich vor allem nach der Dauer der täglichen Nutzung. Eine Übersicht über die Höhe dieser Gebühren finden Sie hier (pdf, ca. 86 KB).
Hauseigentümer zahlen für Wasser- und Abwasserversorgung Gebühren, deren Höhe sich nach der bezogenen Menge an Frischwasser richtet. Vertragspartner für den Bezug von Trinkwasser ist die Energie und Versorgung Butzbach GmbH. Die Gebühren für die Abholung und Entsorgung von Restmüll und Bioabfall richten sich nach der Größe des Gefäßes und nach dem Abfallgewicht. Straßenreinigungsgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Reinigung.
Eine komplette Übersicht über die in Butzbach geltenden Steuer-, Hebe- und Gebührensätze finden Sie hier: (pdf, ca. 35 KB).
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Kontaktpunkt
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6 - Finanzen
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35510 Butzbach
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