Sie sind hier: Startseite > Bürgerservice > offenes Feuer Anfahrt | Übersicht | Hilfe | Kontakt

Anmeldung für Reiser- oder Strohverbrennung

Offenes Feuer (ausgenommen sind Grillfeuer im Garten an einer dafür vorgesehenen Stelle) muss mindestens zwei Arbeitstage vor dem Entzünden bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Der Verursacher und Besitzer des Grundstückes schuldet andernfalls die Gebühr für einen Feuerwehreinsatz nach erfolgtem Alarm.

Sie können Ihre Anzeige mit dem untenstehenden Kontaktformular erledigen. Die Empfangsbestätigung gilt als Nachweis Ihrer Anmeldung.

Wichtiger Hinweis:

Mit der Anzeige erklären Sie, die §§ 2-3 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen gelesen und verstanden zu haben und die genannten Anforderungen einzuhalten.

Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus, damit wir Ihre Anzeige richtig bearbeiten können!

Suche:

Veranstaltungen

< Februar 2012 >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
30 31 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11

Kontaktpunkt

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 1 - Einwohner, Sicherheit und Ordnung
Schlossplatz 1
35510 Butzbach

Tel. (06033)995-0
Fax (06033)995-173

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.00 -12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 16.30 Uhr