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Butzbach aktuell

vom 3.03.10

Amtliche Bekanntmachung

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen; Umzug anlässlich der Namensgebung der Kreisel am Parkdeck „Am Marktplatz“ und am Knoten C

Aus Anlass des o.a. Umzuges ergehen gem. § 45 StVO folgende verkehrsregelnde Anordnungen:

1. Der Bereich Kleeberger Straße von der Straße Am Bollwerk bis zum Kreisel am Parkdeck „Am Marktplatz, die Wetzlarer Straße, die Straße „Am Lahntor“, der Küchengartenweg und die Griedeler Straße werden am Samstag, den 06.03.2010 in der Zeit von 12.30 bis voraussichtlich 13.35 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

2. Die Bushaltestellen Wetzlarer Straße; Am Lahntor, Küchengartenweg, Griedeler Straße und Limesgalerie können in dieser Zeit nicht bedient werden. Die Fahrgäste werden gebeten, auf die Haltestelle am Bahnhofsvorplatz auszuweichen.

3. Die Zu- und Abfahrt von den Tief- und Mitteldeck des Parkdecks „Am Marktplatz“ ist über die August-Storch-Straße über eine Schleuse am Küchengartenweg weitgehend möglich. Den Anweisungen des dortigen Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. In diesem Zeitraum wird die Abfahrt über die Busspur der August-Storch-Straße gestattet.

4. Die Abfahrt vom Oberdeck des Parkhauses am Marktplatz ist bedingt möglich. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten

5. Die Anwohner in dem gesperrten Bereichen werden gebeten, Ihre Fahrzeuge ausserhalb zu parken, weil die Zu- und Abfahrt zu den Stellplätzen weitgehend nicht möglich ist Die verkehrsregelnden Maßnahmen treten mit Aufstellung der entspr. Beschilderung in Kraft. Um Beachtung wird gebeten

Butzbach, den 03.03.2010

DER BÜRGERMEISTER DER STADT BUTZBACH

als Ordnungsbehörde -Straßenverkehrsbehörde-


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